Schulordnung
- Die Unterrichtsplanung, Ferien und freie Tage können dem aushängenden Stundenplan entnommen werden; Änderungen vorbehalten
- Es ist nötig, spätestens 15 Minuten vor 9.00 Uhr anwesend zu sein, so dass die Tische und Stühle aufgebaut werden können, da der Unterricht pünktlich um 9.00 Uhr beginnt
- Die Lehrkräfte führen eine Anwesenheitsliste. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, muss sich jede/r Schüler/in bei Verhinderung (durch z.B. Krankheit) mindestens telefonisch und einen Tag vor dem Unterricht entschuldigen. Bei längerer Verhinderung als drei Schultage ist der Berufsfachschule ein ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen.
Verspätungen von mehr als 10 Minuten werden in die Anwesenheitsliste eingetragen. Die Gesamtsumme der Fehltage wird am Ende der Ausbildung addiert und im Zeugnis vermerkt. Unentschuldigte Fehltage werden gesondert aufgeführt. Der/die Teilnehmer/in eines Ganztageskurses wird bei 18 oder mehr Fehltagen zur Prüfung nicht zugelassen; bei erheblichen Fehltagen der Samstagskursteilnehmer ist die Zulassung zur Prüfung abhängig von der sachgerechten Ermessensentscheidung der Berufsfachschule über den Kenntnis- und Befähigungsstand des Teilnehmers.
Wird ein Teilnehmer zur Prüfung aus den genannten Gründen zur Prüfung nicht zugelassen, erhält er die Möglichkeit zur Nachholung in einem Folgetermin. Ein Nachholen der Fehlzeiten ist nach Absprache mit der Schulleitung auch in einer anderen Klasse möglich, jedoch besteht hierauf kein Recht!
- Schüler/innen, die den Unterricht nur unregelmäßig besuchen, können im praktischen Unterricht nicht zu der Arbeit an Modellen zugelassen werden Tagesschüler/innen müssen bis zur Prüfung an mindestens 35 Modellen (Kosmetik, sowie Fußpflege), Intensivschüler/innen an mindestens 15 Modellen (Kosmetik, sowie Fußpflege) gearbeitet haben. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.
- Um ein effizientes und sicheres Arbeiten zu gewährleisten ist den Anordnungen der Lehrkräfte stets Folge zu leisten.
- Am praktischen Unterricht kann nur in entsprechender, sauberer und gebügelter Arbeitskleidung (Kittel, Praxisschuhe) und mit dem entsprechenden Unterrichtsmaterial (Handtücher, Bestecke etc.) teilgenommen werden.
- Mobiltelefone sind zu Beginn des Unterrichts auszuschalten und dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden!
- Es dürfen keine Speisen und Getränke in die Unterrichtsräume oder den Flur genommen werden. Für das Frühstück steht die Kaffeeküche zur Verfügung. In den Schulungsräumen darf kein Kaugummi gekaut werden!
- In der gesamten Schule (auch im Treppenhaus) ist Nichtraucherzone! Raucher/innen können aber gerne den Platz hinter dem Haus benutzen; hier befindet sich auch ein Aschenbecher, der zu benutzen ist. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen ist verboten und führt letztlich zur Sperrung des Raucherbereichs.
- Schulungen durch Firmen sind Bestandteil des Unterrichts und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen sind möglich, da Termine und Inhalte von der Organisation der jeweiligen Firma abhängen.
- Schulaufgaben werden mindestens 8 Tage vorher angekündigt. Der Stoff wird eingegrenzt, Basiswissen kann jedoch immer abgefragt werden. Nicht mitgeschriebene Schulaufgaben werden unverzüglich schriftlich (mit anderen Fragen) nachgeholt. Schulaufgaben, die unentschuldigt versäumt werden, müssen mit der Note 6 bewertet werden. Bei entschuldigtem Fehlen am Tage einer angekündigten Schulaufgabe oder Prüfung ist grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzuweisen.
- . Die Kopie und Weitergabe oder Veröffentlichung von Schulungsunterlagen oder Seminarunterlagen jeglicher Form an Nichtschüler/innen sowie das Mitschneiden des Unterrichts auf Ton- und/oder Bildträgern aller Art ist ausdrücklich verboten!
- Jede Schülerin ist für ihre Kabine verantwortlich (Sauberkeit, Funktionstüchtigkeit etc.)
- Es gibt einen wöchentlich wechselnden Ordnungsdienst, der von zwei bis vier Schülerinnen ausgeführt wird (siehe Plan in der Küche). Die genauen Aufgaben des Ordnungsdienstes sind der aushängenden Liste in der Küche zu entnehmen. Nach dem Ordnungsdienst bei der Lehrkraft melden.
- Bei Verdacht auf Diebstahl ist die Lehrkraft berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und gegebenenfalls unverzüglich Anzeige zu erstatten.
- Für persönliche Dinge (z.B. Wertgegenstände, Unterrichtsmaterial etc.) steht jeder/m Schüler/in ein Schließfach zur Verfügung, das abgeschlossen werden kann Für Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung. Bitte den Spind am Ende des Schuljahres ausräumen, auswaschen und den Schlüssel abgeben. Verschlossene Schließfächer müssen nach den Ferien aufgebrochen werden, der Inhalt muss dann entsorgt werden, ohne dass irgendein Anspruch auf Ersatz besteht.
- Beschädigt ein/e Schüler/in Eigentum der Schule, so muss er / sie dies ersetzen
- Die gewerbliche Werbung für sowie der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, gleich ob branchenüblich oder branchenfremd, ist auf dem Schulgelände unzulässig. Eine Ausnahme kann nur durch die Schulleitung schriftlich gestattet werden.
- Die Schulleitung ist berechtigt, eine/n Schüler/in vom Unterricht auszuschließen oder das Ausbildungsverhältnis zu beenden, wenn er/sie
• Den Unterricht vorsätzlich und dauerhaft stört, oder
• Dem Ruf bzw. dem Ansehen der Bamberger Berufsfachschule für Kosmetik nachhaltig schadet, oder
• Einen schädigenden Einfluss auf andere Schüler/innen ausübt.